Erste Sanktionspakete
Die Europäische Union, das Vereinigte Königreich und die USA haben in den letzten 36 Stunden wirtschaftliche Strafmaßnahmen gegen Russland verhängt aufgrund der Anerkennung der Unabhängigkeit der abtrünnigen ukrainischen Gebiete Lugansk (LNR) und Donezk (DNR) sowie der Ankündigung, russisches Militär in die Ukraine zu entsenden.
Ähnliche Sanktionen verhängten auch Australien und Japan. Sowohl die EU als auch die USA haben Russland noch härtere Sanktionen angedroht, sollte es die Lage in der Ukraine weiter eskalieren.
Die EU setzt 351 Abgeordnete der Duma und 27 weitere von der EU nicht benannte Personen auf ihre Schwarze Liste (die damit auf 555 Personen anwächst). Das hat zur Folge, dass ihre Vermögenswerte eingefroren und Geschäfte mit ihnen verboten werden, auch dürfen sie nicht mehr in die EU einreisen. Medien berichten, dass in der Gruppe der 27 der russische Verteidigungsminister Sergej Schojgu, der Leiter der Präsidialverwaltung Anton Wajno sowie prominente Gesichter der russischen Staatsmedien sind.
Die USA sanktionieren zwei Staatsbanken, die Promswjasbank und die Entwicklungsbank VEB.RF (Vneschekonombank) mit ihren Untergesellschaften, zu denen z. B. auch das Russische Exportzentrum gehört. Dazu kommen Maßnahmen gegen fünf Personen, darunter den Leiter des Inlandsgeheimdiensts FSB Alexander Bortnikow und den stellvertretenden Leiter der Präsidialverwaltung Sergej Kirijenko sowie deren Söhne.
Umfassende Sanktionen der USA gegen den DNR und die LNR
Geltungsbereich: die DNR und die LNR
In dem neuen Erlass wird nicht näher erläutert, welche Teile der Regionen Donezk und Luhansk von den neuen US-Sanktionen betroffen sind. Es ist davon auszugehen, dass das US-Finanzministerium und das Außenministerium den Geltungsbereich der von den Sanktionen betroffenen Regionen in einer vom OFAC herauszugebenden öffentlichen Anleitung näher erläutern werden.
Verbote
Nach den neuen Sanktionen ist US-Personen Folgendes verboten:
SDN-Bezeichnungen
Der neue Erlass ermächtigt das OFAC auch, Parteien zu benennen, die in den erfassten Regionen tätig sind oder SDNs, die gemäß dem neuen Erlass benannt wurden, materiell unterstützen.
Quellen: EU, Weißes Haus, OFAC und BIS
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der ist ausgeschlossen.