Außenwirtschaftsagentur
Dienstleistungen und Beratung für den Außenhandel

Buy American Act (BAA) und BAA-Compliance

 

Bei der Beschaffung von Produkten bevorzugen Regierungen in aller Welt seit jeher Produkte aus heimischer Produktion. Es gibt Gesetze, die vorschreiben, dass staatliche Mittel nur für den Kauf heimischer Produkte verwendet werden dürfen, oder die zumindest eine Preispräferenz für solche Produkte vorsehen. Das Gesetz, das die Bevorzugung heimischer Produkte durch die US-Regierung umsetzt, ist als Buy American Act ("BAA") bekannt. Der BAA ist jedoch aufgrund des Trade Agreements Act ("TAA") nicht immer anwendbar. Der TAA erlaubt die Beschaffung von Produkten aus bestimmten anderen Ländern als den Vereinigten Staaten.

Die Bestimmung des Ursprungslandes für die Zwecke des BAA und des TAA kann komplexe Auslegungs- und Anwendungsfragen aufwerfen, die von Fall zu Fall auf der Grundlage der Feststellungen des Bureau of Customs and Border Protection ("Customs") geprüft werden müssen. Unternehmen sollten sich informieren, ob das BAA oder das TAA auf Ihre Beschaffung anwendbar ist und ob Ihre Produkte mit der geltenden Norm übereinstimmen. Andernfalls laufen sie große Gefahr, dass ihnen der Vertrag gekündigt wird und sie gegenüber der US-Regierung nach dem False Claims Act haftbar gemacht werden. In den letzten Jahren haben Verstöße Unternehmen Dutzende von Millionen Dollar an Geldstrafen gekostet und zu Vertragsauflösungen geführt.

Weitere Informationen:  Verschärfung der „Buy-American“-Regelungen