Letzte Aktualisierung: 22.08.2025

Welche Akkreditivarten gibt es?


Akkreditive unterscheiden sich

a) nach Art der Verpflichtung, die die Bank(en) übernehmen, b) nach Art und Fälligkeit der Zahlung und c) nach Bedingungen der Abwicklung (Sonderformen).

 

zu a)

Man unterscheidet zwar offiziell immer noch zwischen widerruflichen und unwiderruflichen Akkreditiven, aber es sollte nach den einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive ERA 600 nur noch unwiderrufliche Akkreditive geben.

"Ein Akkreditiv ist jede … Vereinbarung, die unwiderruflich ist und dadurch eine feststehende Verpflichtung der eröffnenden Bank begründet, eine konforme Dokumentenvorlage zu honorieren."

Wird eine 2.Bank beauftragt und ermächtigt, eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung zu übernehmen und sie erklärt sich dazu bereit, so handelt es sich um ein bestätigtes Akkreditiv. Ansonsten bleibt das Akkreditiv unbestätigt.


zu b)

Hinsichtlich der Zahlung unterscheidet man hauptsächlich zwischen

Sichtzahlungsakkreditiven (at sight LC) - Zahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung LC-konformer Dokumente an den LC-Begünstigten und

Akkreditiven mit hinausgeschobener Zahlung (deferred payment LC) - Zahlung erfolgt an einem bestimmten Termin nach Vorlage LC-konformer Dokumente an den LC-Begünstigten.

Daneben gibt es die weniger gebräuchlichen Akzeptakkreditive (Zahlung nach Akzept eines Wechsels) und Negoziierungsakkreditive (Kreditgewährung durch die Bank nach Vorlage der LC-konformen Dokumente).

zu c)

Zu den Sonderformen der Dokumentenakkreditive zählen: Standby Letter of Credit, revolvierendes Akkreditiv, Gegenakkreditiv und übertragbares Akkreditiv*


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