Letzte Aktualisierung: 30.06.2025

In welcher Sprache wird ein Akkreditiv abgewickelt?

Akkreditive werden üblicherweise in Englisch erstellt, können aber auch in anderen Sprachen wie Französisch abgefasst sein. Legt ein Akkreditiv eine bestimmte Sprache fest, müssen alle Dokumente in dieser Sprache vorgelegt werden. Ausnahmen gemäß den internationalen Regeln zur Dokumentenprüfung (UCP 600/ISBP) betreffen beispielsweise Namen, Stempel, Legalisierungsvermerke, Indossaments sowie den vorgedruckten Text von Formularfeldern. Die ISBP der ICC sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Akkreditiv vereinbart wurden; ansonsten unterliegen Prüfungspraxis und Auslegung oft bankinternen Regelungen. Um Dokumentenbeanstandungen zu minimieren, kann im Akkreditiv festgehalten werden:

“ALL DOCUMENTS HAVE TO BE IN ENGLISH EXCEPT STAMPS, SIGNATURES AND FORMS.”*

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* Haftungsausschluss & Praxishinweis 

Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Verbindlich sind jedoch ausschließlich die einschlägigen Rechtstexte und Rechtsnormen. 
Die obigen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage (Vorabanfrage) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Konsultation eines Fachanwalts für Außenwirtschaftsrecht. 

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