Letzte Aktualisierung: 10.10.2025

INCOTERMS - International Commercial Terms

Was versteht man unter INCOTERMS? Welche INCOTERMS gibt es?

INCOTERMS sind ein international anerkanntes Regelwerk standardisierter Lieferbedingungen für Kauf- und Verkaufverträge, veröffentlicht und ständig aktualisiert von der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris.
Das Regelwerk ist anwendbar für nationale, internationale und Binnenmarktgeschäfte und setzen den Warentransport voraus.

Sie sind grundsätzlich nicht verbindlich und keine staatliche Rechtsnorm, sondern müssen im Kaufvertrag einvernehmlich, komplett und schriftlich vereinbart werden, um vorrangig gültig zu sein.

KOMPLETTE VEREINBARUNG heißt:
1. Wahl der Handelsklausel - formuliert mit 3 Buchstaben
2. Angabe des vereinbarten Lieferortes
3. Ergänzung des Regelwerknamen - INCOTERMS
4. Erscheinungsjahr (letzte Publikation 2020, frühere Fassungen verlieren ihre Gültigkeit nicht)

Die insgesamt 11 Klauseln regeln Lieferzeitpunkt, Kosten- und Gefahrenübergang sowie begleitende Pflichten von Verkäufer und Käufer bezogen auf den Transport, Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung, Versicherung, Dokumentation, Benachrichtigungen, Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung.

Klauseln für alle Transportarten sind:
- EXW (ab Werk) benannter Lieferort INCOTERMS 2020
- FCA (frei Frachtführer) benannter Lieferort INCOTERMS 2020
- CPT (frachtfrei) benannter Bestimmungsort INCOTERMS 2020
- CIP (frachtfrei versichert) benannter Bestimmungsort INCOTERMS 2020
- DAP (geliefert) benannter Bestimmungsort INCOTERMS 2020
- DPU (geliefert entladen) benannter Bestimmungsort INCOTERMS 2020
- DDP (geliefert verzollt) benannter Bestimmungsort INCOTERMS 2020

Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport sind:
- FAS (frei Längsseite Schiff) benannter Verschiffungshafen INCOTERMS 2020
- FOB (frei an Bord) benannter Verschiffungshafen INCOTERMS 2020
- CFR (Kosten und Fracht) benannter Bestimmungshafen INCOTERMS 2020
- CIF (Kosten Versicherung und Fracht) benannter Bestimmungshafen INCOTERMS 2020

Praxistipps:

Der Lieferort ist möglichst präzise und detailliert anzugeben und sollte, wenn möglich, durch die Lieferstelle ergänzt werden.
Lieferort und Lieferstelle sind vor Vertragsabschluss und vor Lieferung jeweils nochmals auf Realisierbarkeit zu prüfen.
Falls der Lieferort bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt ist oder er sich ändern könnte, ist ein Hinweis auf spätere Einigung mit Angabe einer Frist als Zusatz zur Lieferklausel vertraglich zu vereinbaren.

Jede Klausel kann durch Zusätze ergänzt und geändert werden, wenn Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unklar sind oder nicht angewendet werden sollen. Änderungen müssen aber gründlich im Zusammenhang mit anderen Vertragsinhalten und dem Inhalt der Klausel laut INCOTERMS auf Widersprüche geprüft werden, um Missinterpretationen mit Rechtsfolgen auszuschließen.

Grundsätzlich kann jede Fassung der INCOTERMS vereinbart werden. Frühere Veröffentlichungen verlieren nicht ihre Gültigkeit. Deshalb ist die Jahreszahl der Publikation anzugeben.

Vor Vereinbarung einer Lieferklausel sind immer Einfuhrbestimmungen und Steuergesetze des Importlandes zu prüfen. Nicht jedes Land gestattet jede Lieferklausel. Zum Beispiel schreiben einige Länder vor, dass der Importeur die Versicherung abschließen muss. Damit sind die Lieferklauseln CIP und CIF nicht vereinbar. In vielen Ländern muss die Einfuhrverzollung zwingend durch eine im Inland ansässige Firma erfolgen. Das widerspricht der Vereinbarung der Lieferklausel DDP.

Die Vereinbarung der Lieferklausel EXW ist nur sehr beschränkt für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu empfehlen. I.d.R. muss die Ausfuhrabfertigung durch den Exporteur erfolgen und die Beladung des im Auftrag des Käufers bereitgestellten Fahrzeugs erfolgt durch den Verkäufer/Versender. Das entspräche aber der Lieferklausel FCA.*

Jetzt anrufen: +49 (0) 69 300 355 400

Ihr Kompass im globalen Handel –
Sicher, effizient, rechtskonform.

Die Exportwirtschaft ICS GmbH aus Frankfurt ist ein inhabergeführtes, privates Unternehmen und Deutschlands Best-Practice-Marktführer im Bereich Außenwirtschaftsagentur. Gemeinsam bringt unser Expertenteam über 100 Jahre Industrie- und Fachwissen in den Bereichen Import, Export und Zollspedition mit.

Mehr als 3 Millionen internationale Zolltarifcodes geprüft – dank unserer Industrie- und Zollspeditionsexpertise minimieren wir Risiken, sparen Ihnen täglich Geld, Zeit und Nerven und sichern Ihre Exportprozesse rechtskonform ab.

Ihre Vorteile mit der Exportwirtschaft ICS GmbH

Maximale Rechtssicherheit​

Vermeiden Sie Bußgelder und Verzögerungen – wir stellen sicher, dass Ihre Export- und Zollprozesse 100 % regelkonform sind.

Kostenreduktion & Effizienzsteigerung

Optimierte Zollprozesse sparen Ihnen Zeit, Geld und personelle Ressourcen – für eine reibungslose Import- und Exportabwicklung.

Industrie- & Zollspeditionsexpertise

Profitieren Sie von über 100 Jahren Erfahrung im Bereich Zoll, Export und Außenwirtschaft, kombiniert mit modernster Technologie.

Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen

Keine Standardlösung, sondern maßgeschneiderte Dienstleistungen, die exakt auf Ihre Branche, Produkte und Prozesse abgestimmt sind.

Digitale Transparenz & einfache Kommunikation

Alle Zoll- und Exportdaten erhalten Sie digital per E-Mail oder in unserer IT-Lösung – übersichtlich, nachvollziehbar und jederzeit abrufbar.

Direkter Draht zu unseren Experten

Persönlicher Service statt Call-Center: Unsere Fachleute stehen Ihnen direkt & ohne Umwege für Fragen und Anpassungen zur Verfügung.

So läuft die Zusammenarbeit mit der Exportwirtschaft ICS GmbH ab

Wir analysieren Ihre individuellen Herausforderungen im Bereich Zoll, Export und Außenwirtschaft und ermitteln, welche Lösungen für Ihr Unternehmen am besten geeignet sind.
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot, das optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist – transparent, effizient und rechtskonform.
Unsere Zoll- und Außenwirtschaftsexperten prüfen Ihre Zolltarifcodes, Exportprozesse und Compliance-Anforderungen und setzen effiziente, digitale Lösungen um.
Alle Ergebnisse, Analysen und Updates erhalten Sie digital per E-Mail oder in unserer IT-Lösung. Wir begleiten Sie langfristig, um Kosten zu senken, Risiken zu minimieren und Prozesse zu optimieren.

Unsere Industrie- und Zollspeditionsexperten stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen oder Anpassungen zur Verfügung – persönlich, schnell und unkompliziert.

Unsere Referenzkunden

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!

UNSERE FACHBEITRÄGE IN FÜHRENDEN PUBLIKATIONEN

Wir teilen unser Wissen regelmäßig in anerkannten Fachmedien und -verlagen.

Hier einige Beispiele:

Lesen Sie unsere Beiträge, um wertvolle Einblicke in Zoll- und Exportlösungen zu erhalten oder abonnieren Sie unseren Newsletter „Außenwirtschaftskompass“

 

* Haftungsausschluss & Praxishinweis 

Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Verbindlich sind jedoch ausschließlich die einschlägigen Rechtstexte und Rechtsnormen. 
Die obigen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage (Vorabanfrage) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Konsultation eines Fachanwalts für Außenwirtschaftsrecht. 

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an!

Die von Ihnen übermittelten Informationen werden gemäß unserer Datenschutzerkärung gespeichert, um Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten.