Letzte Aktualisierung: 30.06.2025

Was ist eine Zollbeschau?

Die Zollbeschau ist eine behördlich angeordnete Kontrolle von Waren durch den Zoll. Sie kann beim Import (und seltener beim Export) erfolgen, entweder direkt an der Grenze oder später beim Empfänger. Ziel ist es, die Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung zu überprüfen.

Wann kommt es zu einer Zollbeschau?

  • Bei Verdacht auf falsche Warenangaben
  • Zufällig, im Rahmen von Stichproben
  • Auf Anordnung bei sensiblen Gütern oder Dual-Use-Waren
  • Bei Unklarheiten zu Ursprung, Wert oder Klassifizierung

Wie läuft die Zollbeschau ab?

  1. Ankündigung: Unternehmen werden meist kurzfristig über die Beschau informiert.
  2. Öffnung der Sendung: Die Ware wird geöffnet, manchmal in Anwesenheit eines Sachverständigen.
  3. Prüfung: Kontrolle der Waren auf Übereinstimmung mit den Angaben (Zolltarifnummer, Wert, Herkunft etc.).
  4. Dokumentation: Ein Protokoll wird erstellt.
  5. Freigabe oder Rückfrage: Die Ware wird entweder freigegeben oder es erfolgt eine Beanstandung.

Was müssen Unternehmen beachten?

  • Zugänglichkeit sicherstellen: Waren sollten schnell verfügbar sein.
  • Dokumente bereithalten: Rechnungen, Ursprungsnachweise, Frachtpapiere etc.
  • Kosten: Der Aufwand für die Beschau (Transport, Lager, Öffnung) kann dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
  • Reaktionspflicht: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Strafzahlungen führen.

Tipp: Eine interne zollrechtliche Vorprüfung oder ein externer Audit kann helfen, Probleme bei der Zollbeschau frühzeitig zu vermeiden.*

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