EU-Rat gibt grünes Licht für Einführung von Straftatbeständen und Strafen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen

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Sven-Boris Brunner

Heute hat der Rat ein Gesetz verabschiedet, das EU-weite Mindestregeln für die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen in den Mitgliedstaaten umfasst. Bestimmte Handlungen gelten nun in allen Mitgliedstaaten als Straftaten, zum Beispiel die Hilfe bei der Umgehung eines Einreiseverbots, der Handel mit sanktionierten Gütern oder die Durchführung verbotener finanzieller Aktivitäten. Auch die Anstiftung, Hilfe und Begünstigung dieser Straftaten können bestraft werden.

Hauptelemente

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen mit wirksamen und angemessenen strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, die je nach Tat unterschiedlich ausfallen. Vorsätzliche Verstöße gegen Sanktionen müssen jedoch mit einer Freiheitsstrafe als Höchststrafe geahndet werden. Personen, die EU-Restriktionsmaßnahmen verletzt haben, können zusätzlich mit Geldstrafen belegt werden. Juristische Personen (d.h. Unternehmen) können ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn eine Straftat von einer Person mit leitender Position in der Organisation begangen wurde. In solchen Fällen können die Sanktionen die Untersagung von Geschäftstätigkeiten und den Widerruf von Genehmigungen und Erlaubnissen zur Ausübung wirtschaftlicher Aktivitäten umfassen.

Nächste Schritte

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 12 Monate Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Restriktive Maßnahmen sind ein wichtiges Instrument der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Die Mitgliedstaaten sind für ihre Durchsetzung verantwortlich, weshalb die Strafen je nach Land von strafrechtlicher Verfolgung bis hin zu Verwaltungssanktionen reichen können. Die Kommission hat den vorliegenden Richtlinienvorschlag im Dezember 2022 vorgelegt, um Sanktionsumgehungen zu begrenzen und die Durchsetzung zu verschärfen. Als Reaktion auf die russische Aggression gegen die Ukraine hat die EU eine beispiellose Anzahl von restriktiven Maßnahmen verabschiedet, um die wirtschaftliche Basis Russlands zu schwächen und seine Fähigkeit zur Kriegsführung einzuschränken.

Quelle: The official website of the Council of the EU and the European Council, Zugriff am 24.04.24

https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/04/12/council-gives-final-approval-to-introduce-criminal-offences-and-penalties-for-eu-sanctions-violation


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