Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 31. Oktober 2024 wichtige Änderungen zur Handhabung von Endverbleibserklärungen (EVE) beschlossen, die am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und mit Wirkung zum 10. Dezember 2024 bereits in Kraft getreten sind.
Unternehmen, die Genehmigungen nutzen oder Endverbleibserklärungen (EVEs) zur Absicherung ihrer Exporte einsetzen, sollten sich mit den Neuerungen vertraut machen, da die bisherigen Regelungen modernisiert wurden.
Was hat sich geändert?
- Unterschriftenanforderungen modernisiert: Neben der klassischen handschriftlichen Unterschrift ist ab sofort die Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur gemäß Art. 26 der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) zulässig. Dies erleichtert den Prozess für Unternehmen, die digitale Lösungen nutzen.
- Kein Einreichen von Originalen mehr: Die Einreichung der digitalen Kopie der Endverbleibserklärung reicht zukünftig im Rahmen der Antragstellung aus. Unternehmen müssen die digitale Kopie jedoch mindestens 5 Jahre lang aufbewahren.
- Kein Nachfordern neuer Endverbleibserklärungen bei laufenden Anträgen: Für bereits angeforderte und eingereichte Endverbleibserklärungen nach den bisherigen Mustern sind keine erneuten Dokumente notwendig. Dies gilt auch für Anträge, die derzeit noch nicht abschließend bearbeitet wurden.
Was bedeutet das für Nutzer von Genehmigungen?
Die neuen Anforderungen vereinfachen die Prozesse erheblich, insbesondere durch die Möglichkeit der elektronischen Signatur und den Wegfall der Pflicht zur Einreichung von Originaldokumenten. Unternehmen profitieren von geringeren administrativen Hürden und können ihre Anträge schneller und effizienter abwickeln.
Hinweis zur Vollständigkeit:
Stellen Sie sicher, dass die Endverbleibserklärungen vollständig und konsistent ausgefüllt sind, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Nichtzutreffende Sektionen können mit “not applicable” gekennzeichnet oder gestrichen werden.
Empfehlung:
Prüfen Sie Ihre internen Prozesse und informieren Sie Ihre Kunden über die neuen Möglichkeiten der elektronischen Signatur. Stellen Sie sicher, dass digitale Kopien der Endverbleibserklärungen ordnungsgemäß archiviert werden, um den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. So können Sie weiterhin reibungslos von den Vorteilen allgemeiner Genehmigungen profitieren.
Die neuen Regelungen zur Endverbleibserklärung bieten Unternehmen eine erhebliche Erleichterung bei der Abwicklung ihrer Exporte. Mit der Einführung der elektronischen Signatur und dem Wegfall der Originaleinreichung können Prozesse effizienter gestaltet und administrative Hürden verringert werden.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre internen Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen, damit Sie die Vorteile dieser Änderungen voll ausschöpfen können.
Falls Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben oder Unterstützung bei der Umstellung Ihrer Prozesse benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Endverbleibserklärungen effizient und zukunftssicher zu gestalten!