Auch Unternehmen, die Apps entwickeln und vertreiben, müssen sich an die US-Regeln halten. Wer in Deutschland eine App für den deutschen Markt entwickelt, unterliegt vermeintlich keinen Exportbeschränkungen, schließlich wird die Software nicht aus den USA ausgeführt. Dies kann aus mehreren Gründen eine Fehleinschätzung sein. Erstens – die meisten App-Store-Betreiber haben ihren rechtlichen Sitz in den USA und somit fällt die Marktplattform und alle auf ihr gehandelten Produkte automatisch als US-Produkte unter die Exportregeln der USA. Zweitens, selbst wenn die App nicht über US-Plattformen und Server zum Download angeboten wird, werden bei der Softwareentwicklung oft Entwickler-Kits und Programmbibliotheken benutzt, deren Hersteller oder Lizenzgeber in den USA residieren. Handelt es sich hierbei um wesentliche Komponenten oder Technologien zur Entwicklung oder Funktionalität der App, kann auch das dazu führen, dass das fertige Softwareprodukt wegen der US-Komponenten als „US controlled“ gilt, so dass in diesem Fall die Regeln zum US Re-Export gelten.
Hinzu kommt, dass in Apps Verschlüsselungstechnik eingesetzt wird, um Informationen unlesbar zu machen, nicht autorisierte Vervielfältigungen oder Modifikationen an der App zu verhindern und Datenmissbrauch zu verhindern. In Abhängigkeit der eingesetzten Verschlüsselungsmethoden, Verschlüsselungstiefen sowie der eigentlichen dem Endnutzer zur Verfügung gestellten Funktionalität entscheidet sich, ob das fertige Softwareprodukt ggf. unter die Exportkontrollregeln für Informationssicherheit und Kryptographie fallen. Damit verbunden sein können Meldepflichten, Länder-Restriktionen oder Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr solcher Software. Da sich die Regularien in der EU von denen der USA in dieser Hinsicht leicht unterscheiden, ist es wichtig, festzustellen, unter welche Exportregeln die Software fällt.
Für jedes Produkt, das Verschlüsselungskomponenten ab einer gewissen Schlüsseltiefe beinhaltet, muss unter Umständen eine Verschlüsselungsregistrierung, ein Klassifizierungsantrag und/oder ein Selbstklassifizierungsbericht eingereicht werden. Für Unternehmen und Entwickler können diese Anforderungen komplexe Vorhänge darstellen, die ohne professionelle Beratung und Support schwer zu bewältigen sind.
Auch der weit verbreitete Einsatz von Open Source Software (OSS), die der US-Exportkontrolle unterliegen kann (z.B. Open-Source-Lizenz bei US-Universität registriert), wird von Unternehmen meist nicht im Zusammenhang mit US-Exportkontrollen berücksichtigt.
Verschlüsselungstechnologien und andere EAR-relevante Software und OSS gelangen auf verschiedenen Wegen in Unternehmen und Produkte:
- Eigene Produktentwicklung nutzt Bibliotheken und Entwicklerkits, die Verschlüsselungstechnologie einsetzen
- Die Nutzung exportkontrollrechtlicher Inhalte erfolgt durch Auftragsentwickler
- Standardsoftware
- Zugekaufte OEM Versionen
- Weiterverkauf von Hardware mit Firmware
- Zukauf von Hardware-Komponenten, Treiber, Referenzimplementierung mit SW/OSS
- Vorgaben des Kunden bei der Entwicklung
- SW/OSS-Projekt ändert die bislang verwendete (akzeptable) Verschlüsselungstechnologie
Für Unternehmen können im Zuge der Exportkontrolle von Software/OSS Probleme entstehen, wenn:
– klassifizierungspflichtige Software nicht oder falsch klassifiziert wurde
– die Software Endverwendern zur Verfügung gestellt wurde, obwohl die richtige Klassifizierung eine Genehmigungspflicht oder ein Verbot implizierte.
Compliance-Maßnahmen für Sicherheit im US-Re-Export
Für Unternehmen ist es entscheidend, intern entsprechende Verfahren für den Umgang mit SW/OSS zu etablieren, um US-Exportkontrollvorschriften zu beachten und Strafen zu vermeiden. Exportwirtschaft ICS steht Ihnen mit Expertenwissen rund um US-Re-Exportkontrolle beratend zur Seite und unterstützt beim Aufbau von Werkzeugen und Prozessen im SW/OSS-Management.
Zu illegalen Ausfuhren kommt es, wenn Melde- und Genehmigungstatbestände in Unternehmen untergehen. Die Ursache dafür sind erfahrungsgemäß fehlende, klare Prozessstrukturen und Zuständigkeiten in Unternehmen. Exportwirtschaft ICS berät effizient und kompetent unter anderem in den Bereichen Materialklassifizierungen, Güterlistenprüfung und Antragseinreichung. Unsere Experten helfen, die richtigen Strukturen in Ihrem Unternehmen aufzusetzen, damit alle länderspezifischen zoll- und ausfuhrrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.