Effizientere Gestaltung der Exportkontrollverfahren in Deutschland

Picture of Sven-Boris Brunner
Sven-Boris Brunner

Einführung neuer Maßnahmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitreichende Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer effizienter zu gestalten.

Allgemeinverfügungen und Vereinfachung

Unter den geplanten Maßnahmen werden Bündnis- und Wertepartner schneller und unkompliziert mit Rüstungsgütern beliefert, indem Entscheidungen nicht mehr einzeln getroffen werden, sondern gebündelt als sogenannte Allgemeinverfügungen. Dadurch können die Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Kontrollressourcen auf das Wesentliche konzentriert werden. Für sonstige Drittländer bleibt hingegen eine Einzelfallprüfung bestehen, um eine zielgenaue Kontrolle sicherzustellen.

Balance zwischen Geschwindigkeit und Sicherheit

Staatssekretär Sven Giegold betont, dass die neuen Regularien die Balance zwischen schnelleren Genehmigungsverfahren für Exporteure und vertieften Prüfungen im Hinblick auf Menschenrechte und Sicherheitslage herstellen. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, bestimmte Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter über Allgemeine Genehmigungen direkt in die ausgewählten Partnerländer zu exportieren, ohne spezifische Einzelgenehmigungen einholen zu müssen. Die neuen Regelungen legen jedoch strenge Voraussetzungen fest, insbesondere die Verpflichtung, die Güter in den Empfängerländern zu belassen.

Meldepflicht und Inkrafttreten

Um das Gleichgewicht zwischen Verfahrensbeschleunigung und restriktiver Kontrolle zu gewährleisten, werden Unternehmen verpflichtet, ihre Rüstungsexporte auf Grundlage der allgemeinen Genehmigungen dem BAFA zu melden. Die geplanten Maßnahmen, darunter die Einführung neuer allgemeiner Genehmigungen und Anpassungen bestehender Regelungen, treten am 1. August 2023 in Kraft.

Verlängerung bestimmter Bescheide

Zusätzlich werden bestimmte Bescheide und Auskünfte, wie etwa Nullbescheide und die Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen, künftig auf eine Laufzeit von zwei Jahren verlängert, um den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren.

Zusammenfassung

Diese umfassenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Exportkontrollverfahren zu beschleunigen, die Zusammenarbeit mit Bündnis- und Wertepartnern zu fördern und gleichzeitig eine gezielte Überwachung bei Drittländern sicherzustellen. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab dem 1. September 2023 in Kraft treten.

Hier können Sie den vollständigen Artikel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lesen.

Quelle: Website Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zugegriffen per 26.07.2023

https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Aussenwirtschaft/2023_13_verfahren_beschleunigt.html