Seit dem Inkrafttreten des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Oktober 2023 sind die Anforderungen zur CO2-Bilanzierung von Importen im Anlagen- und Maschinenbau sowie anderen industriellen Sektoren wie Eisen und Stahl, Aluminium und Zement deutlich verschärft worden. Der Mechanismus dient dazu, CO2-Emissionen entlang der Lieferketten zu erfassen und mit Zertifikaten zu belegen, um Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu reduzieren.
Operative Herausforderungen für Unternehmen
Besonders betroffen sind Unternehmen, die bisher wenig Erfahrung im CO2-Reporting haben und die vielfältigen Berichtspflichten oft als komplex und zeitaufwändig empfinden. Die Umstellung auf CBAM-konforme Prozesse erfordert eine genaue Prüfung und Pflege der Materialstammdaten, insbesondere für importierte Güter. Seit kurzem wird die Nutzung tatsächlicher Emissionsdaten in der Berichterstattung verpflichtend, was besonders im operativen Bereich Schwierigkeiten bereitet.
Ein entscheidender Punkt für den Erfolg in der CBAM-Compliance ist die Qualität der Daten, die für die CO2-Bilanzierung genutzt werden. Unternehmen sollten frühzeitig ein System zur kontinuierlichen Erfassung und Prüfung ihrer Datenqualität implementieren, um Berichtsfehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt vorliegen. Fehlende oder unzureichende Daten können hier zu erheblichen Verzögerungen und – angesichts der angespannten Haushaltslage – zu atypisch hohen Bußgeldern führen, wie sie bei Zollverstößen bereits häufig zu beobachten sind.
Risiken und Probleme im operativen Umfeld
Die Einführung von CBAM hat gezeigt, dass technische Umsetzungen und regulatorische Änderungen oft auf eine unterschiedliche Unterstützung durch nationale Behörden stoßen. Während einige Länder frühzeitig Hotlines und Ansprechpartner eingerichtet haben, ist die Unterstützung in anderen Ländern noch unzureichend. Dies führt zu Verzögerungen und Unsicherheiten in der Anwendung, insbesondere für Unternehmen, die auf standardisierte Berichtsprozesse angewiesen sind.
Ausblick: Anpassung und Erweiterung
Mit dem kommenden Jahr wird CBAM weiterhin im Fokus stehen, denn die Anforderung zur Zertifizierung als „zugelassener Anmelder“ wird ab Januar 2026 verpflichtend sein, um CBAMpflichtige Waren einführen zu dürfen. Unternehmen im Anlagen- und Maschinenbau sowie anderen stark betroffenen Sektoren sollten diese Zeit nutzen, um sich proaktiv mit den CBAMAnforderungen auseinanderzusetzen und ihre Compliance-Strategien entsprechend auszurichten.
Unterstützung und Optimierung durch Business Process Outsourcing (BPO)
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