EU-Verordnung 2023/1115 (EUDR) zur Lieferketten-Sorgfaltspflicht und Absicherung im Import

Picture of Sven-Boris Brunner
Sven-Boris Brunner

Die Verordnung (EU) 2023/1115 zur Lieferketten-Sorgfaltspflicht bei Entwaldung zielt darauf ab, Produkte zu regulieren, deren Gewinnung zur Abholzung von Wäldern beiträgt. Unternehmen, die betroffen sind, müssen nachweisen, dass alle eingesetzten Rohstoffe entwaldungsfrei sind. Dazu gehört ab Dezember 2024 die Registrierung im neuen Due Diligence Register. Angesichts der umfassenden Anforderungen an Transparenz und Risikomanagement in der Lieferkette wird die Vorbereitung auf diese Verordnung für Unternehmen im Jahr 2025 und darüber hinaus eine zentrale Rolle spielen.

Zollrechtliche Prüfungen und Absicherung der Importprozesse
Unternehmen, die Waren aus den EUDR-relevanten Rohstoffbereichen importieren, sollten ihre zollrechtlichen Importprozesse frühzeitig auf den Prüfstand stellen. Eine präzise Klassifizierung der Produkte ist unerlässlich, um mögliche Compliance-Risiken zu minimieren. Hierzu gehört auch die Einholung von verbindlichen Zolltarifauskünften, die den Unternehmen eine klare rechtliche Grundlage für die Importvorgänge und eine höhere Rechtssicherheit bieten. Diese Verbindlichkeit schützt vor unerwarteten Zolltarifänderungen und kann im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen, wie Assessments und internen Audits, das Risiko potenzieller Verstöße weiter reduzieren.

Operative Anforderungen und strategische Unterstützung
Die Verordnung bringt umfassende Anforderungen an die Datenqualität und die Transparenz entlang der gesamten Lieferkette mit sich. Unternehmen sind dazu angehalten, ein strukturiertes Risikomanagementsystem zu etablieren, das regelmäßig alle Materialien prüft und die nötigen Nachweise dokumentiert. Für Unternehmen mit globalen Lieferkettenstrukturen, insbesondere in den Branchen Holz, Leder und Agrarprodukte, sind die Erfüllung und Sicherstellung dieser Sorgfaltspflichten besonders anspruchsvoll.

Unterstützung durch Business Process Outsourcing (BPO) und Call to Action
Unser Business Process Outsourcing (BPO)-Modell hilft Unternehmen dabei, die Einhaltung der neuen Richtlinienanforderungen zuverlässig und effizient zu gestalten. Unser Team unterstützt Sie sowohl operativ als auch strategisch – von der Optimierung der Datenqualität über die Abstimmung mit Auditoren bis hin zur Absicherung der zollrechtlichen Prozesse. So schaffen wir für unsere Kunden eine verlässliche Grundlage für die Umsetzung der EUDR und die Einhaltung zukünftiger Compliance-Vorgaben. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Lieferketten-Compliance zu stärken und das Einhalten der Sorgfaltspflichtanforderungen der EUDR sicherzustellen.