Jahreswechsel 2024/2025 – Was Zollabteilungen jetzt beachten müssen

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Steffen Hondrich

Einleitung: Der Jahreswechsel bringt wichtige Neuerungen

Der Jahreswechsel ist für Zollabteilungen traditionell eine Zeit des Wandels. Zum 1. Januar 2025 treten erneut bedeutende Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht in Kraft, die Unternehmen in der Ein- und Ausfuhr betreffen. Diese Anpassungen bieten nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen, um Prozesse zu optimieren und gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen.

Dieser Beitrag zeigt auf, welche neuen Regelungen relevant sind, welche Maßnahmen Zollabteilungen ergreifen sollten und wie sie sich optimal auf die kommenden Neuerungen vorbereiten können.

1. Kombinierte Nomenklatur 2025: Aktualisierte Warennummern

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die aktualisierte Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft. Diese Änderungen betreffen zahlreiche Warengruppen und haben direkte Auswirkungen auf die korrekte Zolltarifierung. Unternehmen sollten:

  • Warennummern prüfen: Alle genutzten Nummern auf Aktualität überprüfen und anpassen.
  • Systeme aktualisieren: ERP-Systeme und Zollsoftware müssen rechtzeitig auf den neuesten Stand gebracht werden.
  • Schulungen durchführen: Mitarbeiter im Bereich Zoll sollten über die Neuerungen informiert werden, um Fehler zu vermeiden.

2. Pan-Euro-Med-Ursprungsregeln: Doppelte Regeln bis Ende 2025

Das revidierte Regionale Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Da jedoch nicht alle Partnerstaaten die neuen Regeln rechtzeitig ratifiziert haben, werden bis zum 31. Dezember 2025 sowohl die alten als auch die neuen Ursprungsregeln parallel angewendet. Dies bedeutet:

  • Regelwerke vergleichen: Unternehmen müssen analysieren, welche Regeln für ihre Handelsgeschäfte günstiger sind.
  • Dokumentation optimieren: Ursprungsnachweise müssen korrekt ausgestellt und prüfbar sein.
  • Schulungen organisieren: Exportteams sollten die neuen und alten Regeln sicher anwenden können.

3. Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr (CCI): Effizienzgewinne nutzen

Mit dem „Centralised Clearance for Import“ (CCI) erhalten Wirtschaftsbeteiligte mit AEO C- und F-Zertifizierung die Möglichkeit, Einfuhrzollanmeldungen zentral bei ihrer zuständigen Zollstelle abzugeben – unabhängig davon, wo die Waren innerhalb der Zollunion gestellt werden. Unternehmen sollten:

  • Bewilligungen beantragen: Die erforderlichen Genehmigungen über das EU-Trader-Portal einholen.
  • Prozesse anpassen: Interne Abläufe und Zuständigkeiten überarbeiten, um die zentrale Abwicklung effizient zu gestalten.
  • Mitarbeiter schulen: Das neue Verfahren erfordert ein tiefgehendes Verständnis der Abwicklungsprozesse.

4. CO-Grenzausgleichssystem (CBAM): Neue Anforderungen für Importeure

Das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) betrifft Importeure bestimmter Waren und setzt umfangreiche Datenerhebungen voraus. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen:

  • Datenprozesse etablieren: Systeme und Verfahren zur Erfassung von CO₂-Daten in Lieferketten implementieren.
  • Lieferanten einbinden: Partner in Drittländern müssen auf die Bereitstellung der relevanten Informationen vorbereitet werden.
  • Interne Schulungen: Mitarbeiter im Bereich Import müssen die neuen Berechnungen verstehen und anwenden können.

5. Entwaldungsverordnung (EUDR): Zeit gewinnen, um Lieferketten zu prüfen

Die Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wurde auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Unternehmen haben somit mehr Zeit, um ihre Lieferketten anzupassen. Dies sollte genutzt werden, um:

  • Lieferketten zu analysieren: Risiken entlang der Lieferketten erkennen und bewerten.
  • Maßnahmen umzusetzen: Sicherstellen, dass keine Produkte aus entwaldungsgefährdeten Gebieten importiert werden.
  • Berichtswesen einrichten: Transparente Dokumentation und Nachweise vorbereiten.

6. Reform des europäischen Zollrechts: Langfristige Perspektiven

Die umfassende Reform des europäischen Zollrechts bringt weitreichende Änderungen mit sich. Dazu gehört auch die Abschaffung der 150-Euro-Schwelle bei Wareneinfuhren. Obwohl die Umsetzung erst im Zeitraum 2028 bis 2038 erfolgt, sollten Unternehmen:

  • Zukunftsszenarien entwickeln: Strategien für die langfristige Anpassung ihrer Prozesse planen.
  • Kostenmodelle erstellen: Auswirkungen der Reform auf die Importkosten frühzeitig berechnen.

Fazit: Gut vorbereitet ins Jahr 2025

Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, sichern nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern schaffen auch die Basis für einen reibungslosen und effizienten Ablauf ihrer Geschäftsprozesse.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die neuen Regelungen zu erfahren und Ihre Zollabteilung optimal vorzubereiten!