EU-Rat gibt grünes Licht für Einführung von Straftatbeständen und Strafen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen
Heute hat der Rat ein Gesetz verabschiedet, das EU-weite Mindestregeln für die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen in den Mitgliedstaaten umfasst. Bestimmte Handlungen gelten nun in allen Mitgliedstaaten als Straftaten, zum Beispiel die Hilfe bei der Umgehung eines Einreiseverbots, der Handel mit sanktionierten Gütern oder die Durchführung verbotener finanzieller Aktivitäten.








