Trotz Wiederaufnahme der politischen Verhandlungen bzw. der Wiederbelebung des Friedenprozess für die Ostukraine, verlängerte die EU wegen noch unzureichender Ergebnisse ihre Russlandsanktionen um weitere sechs Monate bis Ende Juli 2020. Die USA treiben ihrerseits die Verabschiedung des DASKA-Gesetzes voran. Und Präsident Trump unterschrieb jüngst das Sanktionsgesetz gegen Nordstream 2. Für Unternehmen, die sich in Russland engagieren, ist es nach wie vor wichtig, die besonderen Russland-Risiken durch eine gute Geschäftspartnerprüfung zu reduzieren.
EU verlängert Russlandsanktionen
Die Europäische Union hat die Wirtschaftssanktionen gegen Russland bis Ende Juli 2020 verlängert. Darauf einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem jüngsten Gipfeltreffen Mitte Dezember in Brüssel. Russland kann erst mit einer Aufhebung der Wirtschaftssanktionen rechnen, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplans zum Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Die EU hofft, dass der russische Präsident Wladimir Putin seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine stärker für eine Beilegung des Konfliktes geltend machen wird. Die EU hatte die Handels- und Investitionsbeschränkungen trotz Milliardenverlusten für heimische Unternehmen zuletzt im Juni bis zum 31. Januar 2020 verlängert.
USA verschärfen Russlandsanktionen
Die Gesetzgeber in den USA treiben derzeit ein weiteres Russland-Sanktionsgesetz voran: Der „Defending American Security from Kremlin Aggression Act“, kurz DASKA Act. Der Gesetzentwurf, der von einer überparteilichen Gruppe von US-Senatoren bereits Anfang des Jahres 2019 eingebracht wurde, soll russische Einzelpersonen, Cyber-Operationen und die Flüssiggasexporteure sanktionieren. Darüber hinaus wird der US-Präsident dazu aufgefordert, Sanktionsregeln aufzustellen, die US-Investoren davon abhalten sollen, russische Staatsanleihen zu erwerben oder mit diesen zu handeln. Die Sanktionen gegen die russischen Staatsanleihen sollen für Wertpapiere gelten, die 90 Tage nach Verabschiedung des Gesetzes begeben werden.
Der DASKA Act wird sowohl von Demokraten als auch von Republikanern unterstützt. Hintergrund ist die Sorge um den ausländischen Einfluss bei den Präsidentschaftswahlen 2020 (angesichts der angeblich bereits erfolgten Einmischung Russlands in die Wahlen 2016). Der DASKA Act wurde im Abgeordnetenhaus, wo die Demokraten über eine Mehrheit verfügen, bereits gebilligt. Nun muss noch der Senat darüber abstimmen. Dort macht die demokratische Minderheit des Ausschusses für auswärtige Beziehungen Druck auf die Republikaner, damit diese die Maßnahme umsetzen. Wegen unterschiedlicher Interessenlagen ist noch unklar, ob und wann der DASKA Act im Senat zur Abstimmung gebracht wird.
Nach Ansicht von Experten dürfte der DASKA Act, falls dieser endgültig verabschiedet wird, auch EU-Anleiheinvestoren betreffen, bzw. diese dazu veranlassen, sich von den Russland-Anleihen fernzuhalten.
US-Sanktionen gegen Nord Stream 2
Am 20. Dezember verhängten die USA Sanktionen gegen das Gaspipeline Projekt Nord Stream 2. US-Präsident Trump unterzeichnete im Rahmen eines Gesetzespaket zum Verteidigungshaushalt das Sanktionsgesetz, das sofort in Kraft getreten ist. Die Sanktionen richten sich gegen die am Bau der Pipeline beteiligten Firmen. Betroffen ist insbesondere die Schweizer Firma Allseas, die bis auf Klärung der juristischen Lage die Baumaßnahmen sofort einstellte. Allseas betreibt hoch spezialisierte Schiffe, mit denen die Rohre für die Pipeline durch die Ostsee verlegt werden. Auch weitere Betreiberfirmen sind betroffen.
Mit den Sanktionen wollen die USA die Gaspipeline Nord Stream 2 kurz vor ihrer Fertigstellung (es fehlen nur noch 300 Kilometer) stoppen. Die USA begründen das Sanktionsgesetz „zum Schutz von Europas Energiesicherheit“ in erster Linie mit einem politischen Argument. Deutschland begebe sich durch den Bau der Pipeline in eine zu große Abhängigkeit von Russland und mache sich erpressbar. Darüber hinaus spielen auch wirtschaftliche Gründe eine große Rolle. Die USA möchten ihre eigenes, durch teure Fracking-Technologie erzeugtes Erdgas, Deutschland liefern und den Konkurrenten Russland schwächen.
Obwohl die Bundesregierung die extraterritorialen Sanktionen ablehnt, falten diese dennoch ihre Wirkung auf deutsche und europäische Unternehmen aus. Gegenmaßnahmen der EU sind zunächst nicht vorgesehen. Sie wären ohnehin wirkungslos.
Rückblick EU- und US-Sanktionen gegen Russland
Nach der Annexion der Krim durch Russland, hat die EU im Frühjahr 2014 erstmals Sanktionen gegen Russland verhängt. Die „Krim-Sanktionen“ betrafen zunächst nur Einzelpersonen der russischen Machtelite; zudem wurden knapp 40 russische Unternehmen mit Sanktionen belegt. Die EU-Sanktionen wurden im August 2014 in Verbindung mit der Einmischung Russlands in den Konflikt um die Ost-Ukraine und den Abschuss der Passagiermaschine MH 17 zu sektoralen Wirtschaftssanktionen (Finanz- und Rüstungssektor, Explorationstechnik für den Energiesektor und Dual-use-Güter) ausgeweitet.
Einen guten Überblick über die diversen EU-Sanktionen liefert die GTAI unter dem Link: https://www.gtai.de/gtai-de/trade/specials/russland/gtai-special-russland-sanktionen-65188.
Als Reaktion auf die EU-Sanktionen hat Russland im Sommer 2014 Gegensanktionen eingeführt, die auf die Schwächung der Absatzmöglichkeiten für den europäischen bzw. deutschen Agrarsektor abzielen.
Die US-amerikanischen Sanktionen gegen Russland wurden vor allem im August 2017 durch das „Countering America´s Adversaries Through Sanctions Act“ (CAATSA) spürbar verschärft. Sie waren eine Reaktion der USA auf die Einmischung Russlands in den US-Wahlkampf sowie Russlands Vorgehen in Syrien. Betroffen von den US-Strafmaßnahmen sind insbesondere der russische Energiesektor, der Bergbau, die Rüstungsbranche sowie der Eisenbahnsektor.
Im ersten Halbjahr 2018 wurden die US-Sanktionen vom US-Schatzamt weiter ausgestaltet. Weitere russische Unternehmen und Personen wurden sanktioniert, Vermögenswerte russischer Oligarchen in den USA eingefroren, Einreiseverbote verhängt und geschäftliche Beziehungen der auf der Sanktionsliste stehenden Personen und Unternehmen zu US-Firmen und US-Bürgern untersagt.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die mögliche exterritoriale Wirkung der US-Sanktionen, d.h. die Gefahr, dass auch deutsche Unternehmen unter US-Strafmaßnahmen fallen, wenn sie mit russischen Unternehmen in den betreffenden Branchen zusammenarbeiten problematisch. Da viele der exportorientierten deutschen Unternehmen sowohl Russland- als auch US-Geschäft haben, kann ein Verstoß gegen US-Sanktionen für sie unangenehme Folgen haben.
Geschäftspartnerprüfung leicht gemacht
Um die Risiken im Russlandgeschäft zu minimieren, sollten deutsche Unternehmen, vor dem Abschluss von Verträgen eine angemessene Prüfung ihrer russischen Geschäftspartner durchführen. Durch die Prüfung lässt sich feststellen, ob der jeweilige Geschäftspartner zuverlässig ist, wie hoch das Forderungsausfallrisiko ist, und ob und unter welchen Bedingungen ein Vertrag mit ihm abzuschließen wäre.
Darüber hinaus müssen auch die Sanktions- und Geldwäschebekämpfungsvorschriften berücksichtigt werden. Im Fokus sollte eine Überprüfung der Organisation, der beteiligten Personen und Vermittler auf mögliche Listungen im Bereich der europäischen, deutschen und US-amerikanischen Export-Compliance-Normen stehen.
Die Ausführer sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob ihre russischen Handelspartner gelistet sind. Werden die Kriterien erfüllt bzw. ist eine Listung vorhanden, ist eine Genehmigung für die Ausfuhr der jeweiligen Güter notwendig, oder jegliche Transkation ist mit diesem Geschäftspartner verboten.
Verstöße gegen Sanktionsvorschriften können erhebliche Bußgelder zur Folge haben. Die Exportwirtschaft ICS GmbH unterstützt Sie gerne dabei, Ihre Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu verringern.
Wir führen gezielte Analysen (KYC-Diligence) Ihrer Wirtschaftspartner in Russland sowohl nach den EU-Sanktionslistungen als auch nach den US-amerikanischen Sanktionsvorschriften für Sie durch. Außerdem bieten wir Ihnen eine Prüfung Ihrer Exportcompliance durch entsprechende Güterprüfungen wie Materialklassifizierung gemäß der EG-Dual-use-Verordnung, Embargoverordnungen, US-Commerce-Control-List sowie US-De-minimis-Berechnungen.
Wir arbeiten mit Software Tools von seriösen und im Markt anerkannten Anbietern von Datenbanken und Wirtschaftsinformationen und können hierdurch die Firmendaten weltweit abdecken. Über unsere Lizenz beschaffen wir den Unternehmen die notwendigen Daten, ohne dass diese eine teure Lizenz selber halten müssen.
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